Kosten und gesetzliche Grundlagen |
Kosten und gesetzliche Grundlagen
Die Kosten für die sozialpädagogische Begleitung im Rahmen der Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden vom zuständigen Sozialhilfeträger (örtlicher oder überörtlicher Träger der Sozialhilfe) getragen, sofern der Hilfesuchende nicht über Vermögen oder hohes Einkommen verfügt.
Die Grundlagen der Hilfegewährung beruhen auf den Ausführungen des Sozialgesetzbuches ( SGB II, XII und insbesondere SGB IX, § 17 – Persönliches Budget).